Rechtsmäßigkeitsklausel

1. Die vorliegende Rechtsmäßigkeitsklausel (nachstehend: Klausel) findet auf jeden Vertrag (nachstehend: Vertrag) Anwendung, der zwischen SATEL sp. z o.o. mit Sitz in Gdańsk, ul. Budowlanych 66, 80-298 Gdańsk, Polen, eingetragen am Amtsgericht Gdańsk-Północ in Gdańsk [Sąd Rejonowy Gdańsk – Północ w Gdańsku], 7. Wirtschaftsabteilung [Wydział VII Gospodarczy] unter der Nummer KRS 0000178400, Stammkapital 1.830.000 zł, Steuer-Identifikationsnummer (NIP) 584-015-40-38 (nachstehend: SATEL) und anderen Personen (nachstehend: Vertragspartner) abgeschlossen wird. SATEL und der Vertragspartner werden im Folgenden Parteien genannt.
2. Jede der Parteien erklärt, dass sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages die erforderliche Sorgfalt walten lassen und die für sie geltenden Rechtsvorschriften, einschließlich der in Polen geltenden Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung, einhalten wird.
3. Jede Partei erklärt, dass sie sich im Rahmen der Vertragserfüllung nach allen für die Parteien geltenden Anforderungen und internen Regelungen hinsichtlich ethischer Verhaltensstandards, Korruptionsbekämpfung, rechtmäßiger Abwicklung von Transaktionen, Kosten und Ausgaben, Interessenkonflikten, Übergabe und Annahme von Geschenken sowie anonymer Meldung und Untersuchung von Vorschriftswidrigkeiten richten wird.
4. Der Vertragspartner gewährleistet, dass die Erfüllung des Vertrags nicht Folgendes darstellen wird:
  • 4.1 einen Missbrauch der der Vertragspartei eingeräumten Berechtigungen oder Nichterfüllung der der Vertragspartei obliegenden Pflicht;
  • 4.2 eine unlautere Wettbewerbshandlung;
  • 4.3 unzulässigen Bevorzugung zugunsten von SATEL;
  • 4.4 Vereitelung oder Erschweren einer öffentlichen Ausschreibung.
5. Für den Fall, dass die Handlungen des Vertragspartners mit öffentlichen Ausschreibungen zusammenhängen, sichert der Vertragspartner zu, keine Informationen zu verbreiten oder wesentliche Umstände zu verschweigen, die für den Abschluss des Vertrags, der Gegenstand einer solchen Ausschreibung ist, von Bedeutung sind. Der Vertragspartner wird keine Vereinbarung mit anderen Personen zum Nachteil des Eigentümers des Eigentums oder der Person oder Institution treffen, zu deren Gunsten die Ausschreibung durchgeführt wird.
6. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass weder er noch ein Mitglied seiner Organe öffentliche Beamte sind.
7. SATEL hält alle Antikorruptionsrechte vollständig ein, wobei der Begriff „Antikorruptionsrechte” die in Polen geltenden Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung bezeichnet, insbesondere die in diesem Umfang geltenden Regelungen des poln. Strafgesetzbuches, des Gesetzes über das Zentrale Antikorruptionsbüro (CBA), des Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens sowie die in Polen und in Europa diesbezüglich verabschiedeten Regelungen wie der Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor, das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung (OECD Anti-Bribery Convention) etc. Der Vertragspartner erklärt, dass ihm der Wortlaut der Antikorruptionsrechte bekannt ist.
8. Der Vertragspartner garantiert, dass weder er selbst (darunter seine Mitarbeiter, Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen und alle anderen Personen, mit deren Hilfe er den Vertrag erfüllt) noch ein direkt oder indirekt durch ihn handelnder Rechtsträger oder ein im Namen des Vertragspartners handelnder Rechtsträger im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags eine Verletzung der Antikorruptionsrechte begangen hat oder begehen wird. Insbesondere gewährleistet der Vertragspartner, dass weder er noch eine der im ersten Satz dieses Punktes genannten Personen eine Tat begangen hat oder begehen wird, die – im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften – eine Korruption darstellt, oder eine Tat, die (direkt oder indirekt) darin besteht, Geld oder andere Wertgegenstände zu übergeben, zu versprechen, vorzuschlagen oder die Übergabe anzuordnen zugunsten von:
  • 8.1. Personen, die öffentliche Funktionen ausüben, Beamten, Angestellten, Vertretern oder Beauftragten jeglicher Behörden oder Ämter (darunter lokaler Behörden), einschließlich Ministerien, Agenturen oder Zweigstellen der Regierung und Einrichtungen, die der Regierung gehören oder von ihr kontrolliert werden, sowie jeder Person, die offiziell im Namen der Regierung handelt;
  • 8.2. Kandidaten für politische Ämter, politischen Parteien oder Mitgliedern einer politischen Partei;
  • 8.3. anderen Personen oder Einrichtungen mit dem Bewusstsein oder dem begründeten Verdacht, dass eine solche Zahlung oder ein Teil davon oder ein sonstiger Wertgegenstand direkt oder indirekt einer der oben genannten Personen oder Einrichtungen angeboten, übergegeben oder versprochen wird, um Einfluss auf Handlungen oder Entscheidungen solcher öffentlichen Beamten, politischen Parteien, Parteifunktionäre oder Kandidaten für politische Ämter auszuüben, die im Rahmen ihrer Dienstpflichten getroffen werden, einschließlich der Entscheidung, Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, die die rechtlich bindenden Verpflichtungen einer solchen Person oder Einrichtung verletzen, oder eine solche Person oder Einrichtung dazu zu verleiten, ihren Einfluss auf die Regierung oder ihre Abteilungen zu nutzen, um Handlungen oder Entscheidungen herbeizuführen, die für SATEL oder die Vertragspartei bei der Durchführung von Werbung, Marketing oder Verkauf von SATEL-Produkten von Vorteil wären, oder um Einfluss auf solche Handlungen oder Entscheidungen auszuüben.

9. Der Vertragspartner erklärt und verpflichtet sich, dass er keine Zahlungen und keine Wertgegenstände im Namen oder für Rechnung von SATEL übertragen hat und übertragen wird, ohne dass dies in den Büchern und Registern des Vertragspartners ordnungsgemäß dokumentiert ist, wobei der Umfang der auf diese Weise dokumentierten Daten den übertragenen Betrag, den Zweck der Übertragung und den Empfänger beinhaltet, und der Vertragspartner verpflichtet sich, für die gesamte Laufzeit des Vertrags (einschließlich einer verlängerten oder erneuerten Laufzeit) und für fünf (5) Jahre nach Ablauf dieser Frist über eine Dokumentation zu verfügen, die diese Übertragung bestätigt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, SATEL diese Bücher und Dokumentation auf dessen Bitten zur Verifizierung, Vervielfältigung und Kontrolle zur Verfügung zu stellen und mit SATEL bei einer solchen Kontrolle oder Verifizierung zusammenzuarbeiten (wobei eine solche Zusammenarbeit auf Anfrage von SATEL Gespräche mit Eigentümern, Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeitern des Vertragspartners umfasst). Stellt SATEL fest, dass die von SATEL zugunsten des Vertragspartners gezahlten Beträge von dem Vertragspartner unter Verletzung der Antikorruptionsrechte ausgegeben wurden, ist SATEL berechtigt, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die SATEL zur Verfügung stehen, die sofortige Rückerstattung der von dem Vertragspartner rechtswidrig ausgegebenen Beträge zu verlangen. Die in diesem Punkt genannte Verpflichtung bleibt auch nach Erlöschen oder Auflösung des Vertrages in Kraft.

10. Der Vertragspartner verpflichtet sich, über interne Prozeduren zu verfügen, die sicherstellen, dass die Handlungen des Vertragspartners mit den Antikorruptionsrechten übereinstimmen.
11. Der Vertragspartner verpflichtet sich, SATEL gemäß den Bestimmungen des Vertrags unverzüglich über jede Verletzung der Antikorruptionsrechte sowie über jeden Fall zu unterrichten, in dem eine in ihrem Namen handelnde benannte Person die Überweisung einer Zahlung, eines Geschenks oder eines anderen Wertgegenstands unter Verletzung oder möglicher Verletzung der Antikorruptionsrechte oder dieser Klausel verlangt oder vorschlägt.
12. Wenn festgestellt wird, dass der Vertragspartner durch sein Verhalten gegen die Antikorruptionsrechte oder die Klausel verstößt, ist SATEL berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass dadurch das Recht von SATEL auf Schadenersatz eingeschränkt wird.
13. Der Vertragspartner erklärt, dass weder er noch eine der im ersten Satz von Punkt 8 genannten Personen:
  • 13.1. wegen Straftaten gegen den Wirtschaftsverkehr, gegen den Geldverkehr und Wertpapierhandel, der Bestechlichkeit und Begünstigung, gegen den Schutz von Informationen, gegen das Vermögen und gegen die Umwelt verurteilt wurde oder wird – im Einzelnen aufgeführt in den Vorschriften über die Haftung kollektiver Rechtsträger für Straftaten;
  • 13.2. als kollektiver Rechtsträger aufgrund der Vorschriften über die Haftung kollektiver Rechtsträger für Straftaten haftbar war oder ist,
  • 13.3. von einer Regierungsbehörde auf eine Liste von Rechtsträgern gesetzt wurde oder wird, die von der Teilnahme an Lieferprogrammen für die Regierung oder an anderen Regierungsprojekten ausgeschlossen, suspendiert, zum Ausschluss oder zur Suspendierung vorgeschlagen oder anderweitig ausgeschlossen ist,
  • 13.4. internationalen Handelssanktionen oder Embargo (einschließlich solcher, die aufgrund einer vom Sicherheitsrat nach Kapitel VII der UN-Charta verabschiedeten Resolution oder von der Europäischen Union verhängt wurden) unterworfen war oder ist,
  • 13.5. in einer Liste von Rechtsträgern aufgeführt sind, die zum Zweck der Durchsetzung internationaler Handelssanktionen überwacht werden (einschließlich der konsolidierten Liste von Personen, Gruppen und Einrichtungen, die EU-Finanzsanktionen unterliegen).
14. Sollte eine von den in Abschnitt 13 beschriebenen Bedingungen nicht mehr erfüllt sein, so teilt der Vertragspartner dies SATEL unverzüglich schriftlich mit, und SATEL wird in solchem Fall berechtigt sein, den Vertrag fristlos zu kündigen.
15. Ein Vertragspartner, der eine natürliche Person ist, die eine Geschäftstätigkeit ausübt, erteilt zum Zwecke des Abschlusses und der Durchführung des Vertrags die Einwilligung in die Verarbeitung durch SATEL der ihn betreffenden Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, von denen im Punkt 13 die Rede ist; Vertragspartner, bei dem es sich nicht um eine natürliche Person handelt, die eine Geschäftstätigkeit ausübt, erklärt, dass er die schriftliche Zustimmung von den Personen, von denen in den Vorschriften über die Haftung kollektiver Rechtsträger für Straftaten die Rede ist, zur Verarbeitung von Informationen über ihre Verurteilungen, einschließlich der Bereitstellung dieser Informationen an SATEL, sowie zur Verarbeitung dieser Informationen durch SATEL zum Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung des Vertrags eingeholt hat.
16. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass SATEL den Vertrag mit ihm auf der Grundlage der in der Klausel enthaltenen Zusicherungen des Vertragspartners geschlossen hat.

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