Rechtsmäßigkeitsklausel
- 4.1 einen Missbrauch der der Vertragspartei eingeräumten Berechtigungen oder Nichterfüllung der der Vertragspartei obliegenden Pflicht;
- 4.2 eine unlautere Wettbewerbshandlung;
- 4.3 unzulässigen Bevorzugung zugunsten von SATEL;
- 4.4 Vereitelung oder Erschweren einer öffentlichen Ausschreibung.
- 8.1. Personen, die öffentliche Funktionen ausüben, Beamten, Angestellten, Vertretern oder Beauftragten jeglicher Behörden oder Ämter (darunter lokaler Behörden), einschließlich Ministerien, Agenturen oder Zweigstellen der Regierung und Einrichtungen, die der Regierung gehören oder von ihr kontrolliert werden, sowie jeder Person, die offiziell im Namen der Regierung handelt;
- 8.2. Kandidaten für politische Ämter, politischen Parteien oder Mitgliedern einer politischen Partei;
- 8.3. anderen Personen oder Einrichtungen mit dem Bewusstsein oder dem begründeten Verdacht, dass eine solche Zahlung oder ein Teil davon oder ein sonstiger Wertgegenstand direkt oder indirekt einer der oben genannten Personen oder Einrichtungen angeboten, übergegeben oder versprochen wird, um Einfluss auf Handlungen oder Entscheidungen solcher öffentlichen Beamten, politischen Parteien, Parteifunktionäre oder Kandidaten für politische Ämter auszuüben, die im Rahmen ihrer Dienstpflichten getroffen werden, einschließlich der Entscheidung, Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, die die rechtlich bindenden Verpflichtungen einer solchen Person oder Einrichtung verletzen, oder eine solche Person oder Einrichtung dazu zu verleiten, ihren Einfluss auf die Regierung oder ihre Abteilungen zu nutzen, um Handlungen oder Entscheidungen herbeizuführen, die für SATEL oder die Vertragspartei bei der Durchführung von Werbung, Marketing oder Verkauf von SATEL-Produkten von Vorteil wären, oder um Einfluss auf solche Handlungen oder Entscheidungen auszuüben.
9. Der Vertragspartner erklärt und verpflichtet sich, dass er keine Zahlungen und keine Wertgegenstände im Namen oder für Rechnung von SATEL übertragen hat und übertragen wird, ohne dass dies in den Büchern und Registern des Vertragspartners ordnungsgemäß dokumentiert ist, wobei der Umfang der auf diese Weise dokumentierten Daten den übertragenen Betrag, den Zweck der Übertragung und den Empfänger beinhaltet, und der Vertragspartner verpflichtet sich, für die gesamte Laufzeit des Vertrags (einschließlich einer verlängerten oder erneuerten Laufzeit) und für fünf (5) Jahre nach Ablauf dieser Frist über eine Dokumentation zu verfügen, die diese Übertragung bestätigt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, SATEL diese Bücher und Dokumentation auf dessen Bitten zur Verifizierung, Vervielfältigung und Kontrolle zur Verfügung zu stellen und mit SATEL bei einer solchen Kontrolle oder Verifizierung zusammenzuarbeiten (wobei eine solche Zusammenarbeit auf Anfrage von SATEL Gespräche mit Eigentümern, Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeitern des Vertragspartners umfasst). Stellt SATEL fest, dass die von SATEL zugunsten des Vertragspartners gezahlten Beträge von dem Vertragspartner unter Verletzung der Antikorruptionsrechte ausgegeben wurden, ist SATEL berechtigt, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die SATEL zur Verfügung stehen, die sofortige Rückerstattung der von dem Vertragspartner rechtswidrig ausgegebenen Beträge zu verlangen. Die in diesem Punkt genannte Verpflichtung bleibt auch nach Erlöschen oder Auflösung des Vertrages in Kraft.
- 13.1. wegen Straftaten gegen den Wirtschaftsverkehr, gegen den Geldverkehr und Wertpapierhandel, der Bestechlichkeit und Begünstigung, gegen den Schutz von Informationen, gegen das Vermögen und gegen die Umwelt verurteilt wurde oder wird – im Einzelnen aufgeführt in den Vorschriften über die Haftung kollektiver Rechtsträger für Straftaten;
- 13.2. als kollektiver Rechtsträger aufgrund der Vorschriften über die Haftung kollektiver Rechtsträger für Straftaten haftbar war oder ist,
- 13.3. von einer Regierungsbehörde auf eine Liste von Rechtsträgern gesetzt wurde oder wird, die von der Teilnahme an Lieferprogrammen für die Regierung oder an anderen Regierungsprojekten ausgeschlossen, suspendiert, zum Ausschluss oder zur Suspendierung vorgeschlagen oder anderweitig ausgeschlossen ist,
- 13.4. internationalen Handelssanktionen oder Embargo (einschließlich solcher, die aufgrund einer vom Sicherheitsrat nach Kapitel VII der UN-Charta verabschiedeten Resolution oder von der Europäischen Union verhängt wurden) unterworfen war oder ist,
- 13.5. in einer Liste von Rechtsträgern aufgeführt sind, die zum Zweck der Durchsetzung internationaler Handelssanktionen überwacht werden (einschließlich der konsolidierten Liste von Personen, Gruppen und Einrichtungen, die EU-Finanzsanktionen unterliegen).